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    Rententeuerung

    Keine Rententeuerung im Jahr 2013

    Bei einem Deckungsgrad von rund 105 % sind die Voraussetzungen zur Gewährung eines Teuerungsausgleichs nicht gegeben. Denn das Soll liegt bei einem Deckungsgrad von 115 % (abhängig von der Anlagestrategie). Zudem reichten die über die Jahre 2001 bis 2012 erwirtschafteten durchschnittlichen Renditen nicht aus, um die Rentnerkapitalien entsprechend dem technischen Zins zu verzinsen. Anmerkung: Die Rentnerkapitalien werden aktuell zu 3 % verzinst. Früher zu 4,0 % bzw. 3,5 %. Die Altersguthaben der aktiv Versicherten hingegen mussten aufgrund der finanziellen Lage zu schlechteren Bedingungen verzinst werden. Im Jahr 2011 bspw. zu 1.0 %. Die Verzinsung der Altersguthaben der aktiv Versicherten für das Jahr 2012 wird im Dezember festgelegt.

    Bevor also die volle Risikofähigkeit erreicht ist (geäufnete Wertschwankungsreserve), stehen keine freien Mittel zur Verfügung. Damit fehlt die gesetzliche Voraussetzung, um die Alters-, Invaliden-, Ehegatten- sowie Kinderrenten per 1. Januar 2013 der Teuerung anpassen zu können. Sollten dereinst die finanziellen Möglichkeiten gegeben sein, so wäre - wie oben dargelegt - vor der Gewährung eines Teuerungsausgleichs auf den Renten eine höhere Verzinsung der Altersguthaben der aktiv Versicherten angezeigt.
     

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