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Alter (Pensionierung)
Rentenalter
Das Rentenalter entspricht dem AHV-Rentenalter, d.h. für Männer das vollendete 65. Altersjahr und für Frauen das vollendete 64. Altersjahr.Altersrücktritt
Der Altersrücktritt kann für Männer und Frauen zwischen dem vollendeten 58. Altersjahr und dem Rentenalter erfolgen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, mit Einverständnis der Unternehmung, den Altersrücktritt bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufzuschieben.Altersrente
Die jährliche Altersrente ergibt sich durch die Umwandlung des vorhandenen Altersguthabens im entsprechenden Alter mit dem Umwandlungssatz.
Die Umwandlungssätze gültig ab 1.1.2013 für die Pensionierungen ab 1.2.2013 finden Sie hier.Die voraussichtlichen Altersleistungen (Rente / Kapital) finden Sie auf Ihrem persönlichen Versicherungsausweis. Es ist jedoch eine unverbindliche Zusammenstellung der zu erwartenden Ansprüche dar. Daraus lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Die Grundlage für die Leistungen bildet jeweils das gültige Vorsorgereglement.
Einkäufe in die Pensionskasse verbessern Ihre Altersleistungen, unterliegen jedoch unter gewissen Einschränkungen. Mehr dazu finden Sie hier.
AHV-Überbrückungsrente
Unter gewissen Bedingungen wird zur Altersrente eine vom Arbeitgeber finanzierte AHV-Überbrückungsrente ausgerichtet, falls der Altersrücktritt nach Vollendung des 60. Altersjahres erfolgt.Die Basis der Berechnung entspricht der maximalen AHV-Altersrente im Zeitpunkt des Altersrücktritts. Die Höhe der AHV-Überbrückungsrente ist abhängig:
- vom massgebenden Jahreslohn im 58. Altersjahr
- vom Zeitpunkt des gewählten Altersrücktritts vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters
- vom Beschäftigungsgrad
- von den Dienstjahren
Versicherte, die nach Vollendung des 58. Altersjahres aufgenommen werden haben keinen Anspruch auf die AHV-Überbrückungsrente.
Werden die Bedingungen nur teilweise oder nicht erfüllt, so kann eine freiwillige AHV-Überbrückungsrente verlangt werden. Der Versicherte finanziert diese freiwillige AHV-Überbrückungsrente selber, indem sein Altersguthaben zum Zeitpunkt des Altersrücktritts in Abhängigkeit der maximalen Dauer der freiwilligen AHV-Überbrückungsrente entsprechend gekürzt wird.
Pensionierten-Kinderrente
Der Bezüger einer Altersrente hat Anspruch auf eine Pensionierten-Kinderrente für jedes Kind, das das 18. Altersjahr noch nicht beendet hat. Darüber hinaus dauert der Anspruch bis zum vollendeten 25. Altersjahr, wenn das Kind erwiesenermassen noch in Ausbildung oder zu mindestens 70 % invalid ist. Für jedes anspruchsberechtigte Kind beträgt die Pensionierten-Kinderrente 1/6 der Altersrente.Teilpensionierung
Mit Einwilligung der Unternehmung kann nach Vollendung des 58. Altersjahres ein gestaffelter Altersrücktritt in maximal drei Schritten vollzogen werden. Dabei muss pro Schritt das Arbeitspensum um mind. 30 % der Normalarbeitszeit reduziert werden und das restliche Arbeitspensum vor dem vollen Altersrücktritt noch mind. 30 % der Normalarbeitszeit betragen.Auszahlung
Renten: Die Auszahlungen der Renten erfolgen monatlich jeweils auf den 10. des Monats oder am vorangehenden Bankwerktag.
Für den Monat, in dem der Anspruch erlischt, wird die Rente voll ausbezahlt.Kapitalabfindung: Die Auszahlungen der Kapitalabfindungen erfolgen ohne Zins innert 30 Tagen ab Fälligkeit, sofern wir die notwendigen Angaben erhalten haben.
Wie weiter?
Sie möchten eine provisorische Berechnung Ihrer Altersleistungen auf ein bestimmtes Datum? Bitte senden Sie uns dafür ein E-mail oder nehmen Sie telefonisch mit uns Kontakt auf.Die Anmeldung zur Pensionierung ist uns spätestens 3 Monate vor dem Altersrücktritt schriftlich mit dem Formular P anzuzeigen. Eine spätere Anmeldung kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung führen.
Tipps:
- Bereiten Sie Ihren Altersrücktritt rechzeitig vor! Eine gute Planung beginnt bereits Jahre vor dem Altersrücktritt. Sprechen Sie Ihren Versicherungs- oder Bankberater darauf an; zu gegebener Zeit Ihren Vorgesetzten sowie die Personalabteilung Ihrer Unternehmung.
- Informieren Sie sich bei Ihrer Unternehmung über Seminare zur Pensionierungsvorbereitung und nehmen Sie daran teil.
- Mit dem flexiblen Altersrücktritt entscheiden Sie, wann Sie in Pension gehen wollen.
- Nutzen Sie in Absprache mit dem Arbeitgeber die Möglichkeit der Teilpensionierung.
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Nutzen Sie die Möglichkeiten des Einkaufs in die Pensionskasse. Verbessern Sie dadurch Ihre Altersleistungen oder Freizügigkeitsleistung. Sie sparen zudem noch Steuern!

