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    Die Leistungen in Kürze

    Leistungsziel
    Mit den festgelegten Sparbeiträgen wird ein klares Leistungsziel verfolgt: Die Altersrente soll, bei voller Beitragszeit, im Alter von 65 Jahren 60% des letzten versicherten Lohnes betragen. Zusammen mit den Leistungen der AHV - und allenfalls der 3. Säule - sollen die Versicherten nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard weiterführen können.

    Rentenalter
    Das Rentenalter entspricht dem AHV-Rentenalter, d.h. für Männer das vollendete 65. Altersjahr und für Frauen das vollendete 64. Altersjahr.

    Altersrücktritt
    Der Altersrücktritt kann für Männer und Frauen zwischen dem vollendeten 58. Altersjahr und dem Rentenalter erfolgen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, mit Einverständnis der Unternehmung, den Altersrücktritt bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufzuschieben.

    Massgebender Jahreslohn
    Der massgebende Jahreslohn entspricht in der Regel dem arbeitsvertraglich festgelegten Jahreslohn entsprechend dem Beschäftigungsgrad.

    Versicherter Lohn
    Der versicherte Lohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich des Koordinationsbetrags (siehe Einlageblatt). Der versicherte Lohn bildet die Basis für die Leistungen bei Tod oder Invalidität sowie für die Berechnung der Beiträge. Durch den Koordinationsbetrag wird berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens bereits durch die 1. Säule (AHV/ IV) versichert ist und er verhindert damit eine Überversicherung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird er entsprechend dem Beschäftigungsgrad herabgesetzt.

    Umwandlungssätze gültig ab 1.1.2013 (für Pensionierungen ab 1.2.2013)
    Die Umwandlungssätze für die Pensionierungen ab 1.2.2013 finden Sie hier.

    Unsere Leistungen

    Altersleistungen

    • Altersrenten
    • AHV-Überbrückungsrenten
    • Pensionierten-Kinderrenten
    • Altersleistungen in Kapitalform
    • Teilpensionierung

    Invalidenleistungen

    • Invalidenrenten
    • Invaliden-Überbrückungsrenten
    • Invalidenkinderrenten

    Hinterlassenenleistungen

    • Ehegattenrenten / Lebenspartnerrenten
    • Waisenrenten
    • Todesfallkapital
    • Kapitalabfindung an Stelle von Renten

    Austrittsleistungen

    • Freizügigkeitsleistung beim arbeitsvertraglichen Dienstaustritt

    Besondere Leistungen

    • Wohneigentumsförderung (Vorbezug/Verpfändung)
    • Scheidung

    _________________________________________________________________________________________________

    Die Sparbeiträge (Altersgutschriften) gültig ab 1.7.2012: 

    Alter
    Männer
    und Frauen
    Sparbeitrag*
    Arbeitnehmer
    Sparbeitrag*
    Arbeitgeber
    22 - 31   5.50 %   5.50 %
    32 - 41   7.50 %   7.50 %
    42 - 51   9.75 %   9.75 %
    52 - 65 12.00 % 12.00 %
    66 - 70**   5.50 %   5.50 %

    *) in Prozent des versicherten Lohnes
    **) Sparbeitrag bei Aufschub des Altersrücktritts

    Die Risikobeiträge (Tod und Invalidität):
    Für die Risiken Tod und Invalidität übernimmt der Arbeitgeber vollumfänglich den Risikobeitrag von 2 % der versicherten Löhne. Die Versicherten leisten keinen Beitrag.

    Die Beiträge für ergänzende Leistungen (Umlagebeitrag):
    Der Arbeitgeber leistet 1 % der versicherten Löhne für ergänzende Leistungen, insbesondere für AHV- und IV-Überbrückungsrenten.

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  • Stauffacherstrasse 65
    Postfach
    CH-3000 Bern 22

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    Telefon 031 330 21 11
    Telefax 031 330 21 12
    info.vorsorge@ruag.com

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