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Die Leistungen in Kürze
Leistungsziel
Mit den festgelegten Sparbeiträgen wird ein klares Leistungsziel verfolgt: Die Altersrente soll, bei voller Beitragszeit, im Alter von 65 Jahren 60% des letzten versicherten Lohnes betragen. Zusammen mit den Leistungen der AHV - und allenfalls der 3. Säule - sollen die Versicherten nach der Pensionierung den gewohnten Lebensstandard weiterführen können.Rentenalter
Das Rentenalter entspricht dem AHV-Rentenalter, d.h. für Männer das vollendete 65. Altersjahr und für Frauen das vollendete 64. Altersjahr.Altersrücktritt
Der Altersrücktritt kann für Männer und Frauen zwischen dem vollendeten 58. Altersjahr und dem Rentenalter erfolgen. Der Versicherte hat die Möglichkeit, mit Einverständnis der Unternehmung, den Altersrücktritt bis zum vollendeten 70. Altersjahr aufzuschieben.Massgebender Jahreslohn
Der massgebende Jahreslohn entspricht in der Regel dem arbeitsvertraglich festgelegten Jahreslohn entsprechend dem Beschäftigungsgrad.Versicherter Lohn
Der versicherte Lohn entspricht dem massgebenden Jahreslohn abzüglich des Koordinationsbetrags (siehe Einlageblatt). Der versicherte Lohn bildet die Basis für die Leistungen bei Tod oder Invalidität sowie für die Berechnung der Beiträge. Durch den Koordinationsbetrag wird berücksichtigt, dass ein Teil des Einkommens bereits durch die 1. Säule (AHV/ IV) versichert ist und er verhindert damit eine Überversicherung. Bei einer Teilzeitbeschäftigung wird er entsprechend dem Beschäftigungsgrad herabgesetzt.Umwandlungssätze gültig ab 1.1.2013 (für Pensionierungen ab 1.2.2013)
Die Umwandlungssätze für die Pensionierungen ab 1.2.2013 finden Sie hier.Unsere Leistungen
- Altersrenten
- AHV-Überbrückungsrenten
- Pensionierten-Kinderrenten
- Altersleistungen in Kapitalform
- Teilpensionierung
- Invalidenrenten
- Invaliden-Überbrückungsrenten
- Invalidenkinderrenten
- Ehegattenrenten / Lebenspartnerrenten
- Waisenrenten
- Todesfallkapital
- Kapitalabfindung an Stelle von Renten
- Freizügigkeitsleistung beim arbeitsvertraglichen Dienstaustritt
Besondere Leistungen
- Wohneigentumsförderung (Vorbezug/Verpfändung)
- Scheidung
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Die Sparbeiträge (Altersgutschriften) gültig ab 1.7.2012:
Alter
Männer
und FrauenSparbeitrag*
ArbeitnehmerSparbeitrag*
Arbeitgeber22 - 31 5.50 % 5.50 % 32 - 41 7.50 % 7.50 % 42 - 51 9.75 % 9.75 % 52 - 65 12.00 % 12.00 % 66 - 70** 5.50 % 5.50 % *) in Prozent des versicherten Lohnes
**) Sparbeitrag bei Aufschub des AltersrücktrittsDie Risikobeiträge (Tod und Invalidität):
Für die Risiken Tod und Invalidität übernimmt der Arbeitgeber vollumfänglich den Risikobeitrag von 2 % der versicherten Löhne. Die Versicherten leisten keinen Beitrag.Die Beiträge für ergänzende Leistungen (Umlagebeitrag):
Der Arbeitgeber leistet 1 % der versicherten Löhne für ergänzende Leistungen, insbesondere für AHV- und IV-Überbrückungsrenten.

