Vorsorge RUAG
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    • Wohneigentum (WEF)

    Wohneigentum (WEF)

    Eine versicherte Person kann die Mittel aus der beruflichen Vorsorge für den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum vorbeziehen oder verpfänden. Der Vorbezug respektive die Verpfändung sind für folgende Zwecke im In- und Ausland zulässig:

    • Erwerb und Erstellung von Wohneigentum
    • Ausbau oder Umbau am Wohneigentum
    • Amortisation von Hypothekardarlehen
    • Erwerb von Anteilscheinen von Wohnbaugenossenschaften oder ähnlichen Beteiligungen

    Ein Vorbezug oder eine Verpfändung ist nur bei Eigenbedarf möglich. Eigenbedarf ist dann gegeben, wenn das Wohneigentum von der versicherten Person an ihrem Wohnsitz oder an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt genutzt wird. Die Finanzierung von Ferien- oder Zweitwohnungen ist mit Mitteln der beruflichen Vorsorge nicht möglich. Weiter kann der Vorbezug nicht für den Unterhalt, die sofort anfallenden Steuern auf dem Vorbezug sowie die Notariats- und Grundbuchkosten verwendet werden.

    Der Mindestbetrag für einen Vorbezug beträgt CHF 20'000.--. Während der Zugehörigkeit zur VORSORGE RUAG ist ein Vorbezug nur alle 5 Jahre möglich. Zudem kann dieser nur bis zum vollendeten 62. Altersjahr erfolgen. Bei verheirateten und gleichgeschlechtlichen Paaren in eingetragener Partnerschaft muss das Begehren vom Ehegatten, respektive vom eingetragenen Partner mitunterzeichnet sein. 

    Unser Merkblatt gibt Ihnen Auskunft über die Möglichkeiten, wie und unter welchen Voraussetzungen Sie Ihre Vorsorgegelder für die Wohneigentumsförderung einsetzen können. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.

    Bearbeitungsgebühren (ab 1.10.2011): 

    • Die Auszahlung des Vorbezuges erfolgt in der Regel frühestens 3 Monate nach Eingang des schriftlichen Antrages. In diesem Fall beträgt die Bearbeitungsgebühr CHF 300.--.
    • Im Fall der dringenden Behandlung Ihres Antrages (Express), d.h. während der 3-monatigen Sperrfrist, beträgt die Bearbeitungsgebühr CHF 600.--.

    Merkblatt Wohneigentumsförderung

    Antrag Wohneigentumsförderung

  • VORSORGE RUAG

  • Stauffacherstrasse 65
    Postfach
    CH-3000 Bern 22

  • Haben Sie eine Frage?
    Telefon 031 330 21 11
    Telefax 031 330 21 12
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